Unsere Hausordnung

Unsere Schulregeln – Gemeinsam lernen, spielen und wachsen

Wir alle gehören zur GGS Diesterwegstraße. Wir verbringen viel Zeit zusammen, um miteinander zu sprechen, zu arbeiten, zu lernen, zu spielen und zu feiern. Damit sich jeder wohlfühlt, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen und uns an vereinbarte Regeln halten. Regeln, auf die sich alle verlassen können. Gegenseitiger Respekt ist die Grundvoraussetzung für einen friedlichen Umgang miteinander. Deshalb gelten an unserer Schule für alle Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Eltern diese Schulregeln:

Regeln in der ganzen Schule

1. Ich halte die Schule ordentlich.
2. Ich halte die Toilette sauber und ordentlich und spiele dort nicht.
3. Ich gehe langsam und leise durch das Schulgebäude.
4. Ich stelle mich sofort auf, wenn es klingelt.
5. In der Pause gehe ich auf den Schulhof und bleibe dort.
6. Ich darf mein Handy in Schule und OGTS nicht benutzen.
7. Nach Schulschluss bleiben nur die OGTS - Kinder auf dem Schulhof.

Regeln in Unterricht und Lernzeit

1. Ich komme pünktlich.
2. Ich achte darauf, dass mein Arbeitsmaterial vollständig ist.
3. Ich arbeite leise.
4. Ich erledige meine Aufgaben ordentlich und vollständig.
5. Ich melde mich, höre zu und lasse andere ausreden.
6. Ich beachte die Klang - und Ruhezeichen.
7. Ich darf nur in vollständigen Sportsachen am Sportunterricht teilnehmen.

Regeln für das Miteinander

1. Ich verletze niemanden, auch nicht mit Worten oder Gesten.
2. Ich höre anderen zu und lasse sie ausreden.
3. Ich gehe vorsichtig mit meinen eigenen und fremden Sachen um.
4. Ich helfe anderen, wenn sie in Not sind.
5. Ich halte die STOPP - Regel ein.
6. Ich bringe niemanden in Gefahr.

Regeln in der OGTS

1. Ich melde mich immer in der Gruppe an und ab.
2. Ich renne und tobe draußen.
3. Ich räume alle Gegenstände, die ich benutzt habe, wieder an den Platz.
4. Während der Lernzeit spiele ich nicht unter den Fenstern der Klassenräume.
5. Ich hänge meine Jacke an meinen Haken und ziehe meine Hausschuhe an.
6. Ich halte mich an die Mensaregeln.

Umgang mit Regelverstößen an der GGS Diesterwegstraße
Regeln sind die Basis einer Gemeinschaft. Damit alle Kinder friedlich, freundlich und fair an unserer Offenen Gemeinschaftsgrundschule miteinander leben und lernen können, achten wir darauf, dass alle unsere Regeln kennen, einhalten und wertschätzen. Kommt es dennoch zu Regelverstößen, reicht es oftmals, wenn wir die Kinder an die Einhaltung der Regeln erinnern. Zeigt ein Kind weiterhin ein Verhalten, das unerwünscht ist oder verstößt es wiederholt gegen Regeln und Absprachen, nutzen wir folgende Mög- lichkeiten, um auf die Regelverstöße zu reagieren:

Erzieherische Gespräche
- Konfliktgespräche (Kinder untereinander, mit Streitschlichtern und mit Lehrperson/Erzieher
- Gespräche mit Schulleitung

Spezielle im Team abgesprochene Methoden:
- Nachdenkbögen ggf. mit Elterninformation
- betreute Pause
- Eintrag in das rote Buch
- Verhaltensverträge/Verstärkerpläne
- Auszeiten in einer anderen Klasse

Wiedergutmachung für das Gemeinschaftsleben der Schule
- Entschuldigungsbrief /Entschuldigungsbild
- Ersatz oder Reparatur von mutwillig zerstörtem (Spiel - ) Material
- Dienste für die Klasse/Gruppe (aufräumen/sauber machen/andere kleine Aufgaben)

Elterngespräche und Runde Tische
- Je nach Bedarf werden externe Beratungsstellen (z.B. Jugendamt) oder Therapeuten hinzugezogen.
zeitweiser/kompletter Ausschluss von Gemeinschaftsaktionen z.B. Klasse/Gruppe/AG ́s
- Abholung durch Eltern muss im Einzelfall garantiert sein
bei besonderer Schwere zeitweiser/kompletter Ausschluss aus der Schule/OGTS (§53 Schulgesetz)
- Gespräch mit Eltern und Schulleitung/OGTS - Leitung

Im Einzelfall können weitere Konsequenzen bei Bedarf nach Absprache hinzukommen.

Hier finden Sie unsere Schulregeln zum Herunterladen.

 

Nutzungsordnung zum Einsatz von Informationstechnologie durch die Schülerinnen und Schüler

Bedeutung für unseren Schulalltag – Aufnahme in die Hausordnung

1.) Betrifft Lehrer und Schülerinnen und Schüler:

  • Hardware und Software darf nur für den Unterricht (Vor- und Nachbereitung) und Organisation von Schulfesten, Schulprojekten usw. genutzt werden.
  • Zugang zum Schulnetzwerk ist nur mit Benutzerkonto und Passwort möglich.
  • Die Nutzung sämtlicher Hardware ist außerhalb des Schulgeländes nicht erlaubt (z.B. Beamer für private Fußballübertragung).
  • Werden Rechte Dritter verletzt ( z.B. durch das Kopieren geschützter Fotos, Bilder oder Texte), kann dies strafrechtlich oder zivilrechtlich verfolgt werden.
  • Das Essen und Trinken ist an den Geräten nicht gestattet.
  • Alle auf der schulischen Hardware gespeicherten Daten können ohne Vorankündigung vom Schulträger oder der Schulleitung gelöscht werden.
  • Nach Beendigung der Nutzung muss der PC-Arbeitsplatz ordnungsgemäß verlassen werden. Das umfasst:
    • Computer ggf. ordnungsgemäß herunterfahren (nach Absprache)
    • Hardware ausschalten (vor allem Monitore und Drucker)
    • Arbeitsplatz aufräumen, Müll entsorgen und Bestuhlung ordentlich platzieren
  • Diebstahl, Beschädigung und Verlust sind unverzüglich der Schulleitung zu melden. Ggf. ist bei der Polizei Anzeige zu erstatten.
  • Das Versenden von Emails geschieht unverschlüsselt und somit auf eigene Gefahr.

2.) Betrifft nur Schülerinnen und Schülerin:

  • SuS dürfen keine private Hardware (USB-Sticks, externe Festplatten usw.) anschließen oder Software installieren oder speichern und auch keine privaten Fotos, Musikwerke, Dokumente, Texte, die in keinem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen, auf der schulischen Hardware verarbeiten.
  • Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung der Hardware ist strafbar.
  • SuS dürfen keine privaten Emails versenden.
  • SuS ist es untersagt, religiöse oder parteipolitische Werbung zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
  • Das Herunterladen und Anbieten von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln,Videos oder Fotos und die Nutzung von Filesharing-Netzwerken (wie z.B. eMule, Torrent, Vuze, Shareaza, Morpheus, Bearshare) ist verboten.
  • SuS dürfen über den schulischen Internetzugang keine Waren kaufen oder verkaufen (z.B. Amazon, Itunes oder eBay).

Die Nutzungsordnung tritt am Tage der Bekanntmachung durch Aushang in der Schule in Kraft.

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